Begleiteter Umgang

für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit ihren Eltern

  • 3.3_Wieland_Jugendhilfen_1.jpg
  • 3.3_Wieland_Jugendhilfen_2.jpg

Gemeinsam wird es gelingen

  • Indem wir das gesamte System Familie, seine Kräfte und Ressourcen berücksichtigen
  • Indem unsere Unterstützung Entspannung bringt und die Kontaktanbahnung fördert
  • Indem wir flexibel und fachlich kompetent das Wohl des Kindes und seine Identitätsentwicklung fördern
  • Indem wir möglichst wenig intervenieren und zugleich das Kind stärken, eigene Bedürfnisse deutlich zu machen

 

Gut zu wissen

Die Bandbreite der Qualifikationen in unserem Team gewährleistet kompetente persönlichkeitszentrierte und am Familiensystem orientierten Begleitung. Die Kontakte zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil werden an einem neutralen Ort ermöglicht. Sind die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, ist es auch möglich, Besuche auf dem Spielplatz o. ä. zu begleiten.

Rechtliche Grundlage: Begleiteter Umgang SGB VIII § 18 Abs. 3 sowie das BGB § 1684 Abs. 4 Sätze 3 und 4.

Link zum Faltblatt Begleiteter Umgang