Ambulante Betreuung

3.2 Wieland JugendhilfenGemeinsam wird es gelingen

    • Indem wir Behördengänge begleiten
  • Indem wir bei der Beantragung von finanzieller Unterstützung zur Seite stehen und auch bei Mietangelegenheiten
  • Indem wir in den ersten Wochen rund um die Uhr als verlässliche und vertraute Ansprechpartner in Krisensituationen zur Verfügung stehen

Gut zu wissen

Die Bandbreite der Qualifikationen in unserem Team gewährleistet eine flexible und praxisnahe Betreuung. Wir gewährleisten in den ersten Wochen für die Jugendlichen eine telefonische 24-Stunden-Bereitschaft.

Rechtliche Grundlage: Ambulante Betreuung SGB VIII § 2 sowie § 30 und § 41. Die Einzelbetreuung muss über das zuständige Jugendamt beantragt werden.

Rechtliche Grundlage: Begleiteter Umgang SGB VIII § 18 Abs. 3 sowie das BGB § 1684 Abs. 4 Sätze 3 und 4.

Link zum Faltblatt Ambulante Betreuung